Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ

Das Förderprogramm „Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Niedersachsen ab dem 25.6.2024  bei Investitionen in innovative Projekte zur Einführung oder Verbesserung von Hard- und Software sowie der IT-Sicherheit. Mit dem Programm will das Land Niedersachsen die digitale Transformation in KMU beschleunigen, um Wertschöpfungspotenziale zu heben und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu steigern.

Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ auf einen Blick:

  • Förderung von Investitionsvorhaben in Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)-Hardware, -Software oder Softwarelizenzen zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen
  • Investitionen in Hardware, Software oder Softwarelizenzen zur Einführung oder Verbesserung der IT- Sicherheit
  • Einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 35 Prozent bei kleinen Unternehmen und bis zu 20 Prozent bei mittleren Unternehmen
  • Förderhöhe mindestens 3.000 Euro und maximal 50.000 Euro 

https://www.nbank.de/Förderprogramme/Aktuelle-Förderprogramme/Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ.html

Niedersächsisches Zentrum für gute digitale Arbeit und Mitbestimmung (ZegdAM)

Das Niedersächsische Zentrum für gute digitale Arbeit und Mitbestimmung (ZegdAM) wurde Mitte 2017 mithilfe einer zweijährigen Anschubfinanzierung des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung im Rahmen der Fachkräfteinitiative Niedersachsen am Bildungs- und TagungsZentrum HVHS Springe e.V. gegründet. Das ZegdAM verfolgt das Ziel, die Mitbestimmung und eine konsequente Beschäftigtenbeteiligung bei betrieblichen Transformationsprozessen zu stärken. Zu diesem Zweck vermitteln die ZegdAM-Angebote systematisch einen vorausschauenden, proaktiven und strategischen Gestaltungsansatz. Dieser nimmt Transformationsprozesse ganzheitlich und nachhaltig in den Blick, um auf gute und gerechte Arbeitsbedingungen sowie eine positive Beschäftigungsentwicklung hinzuwirken. Neben den „klassischen“ Digitalisierungsthemen entwickelt das ZegdAM gemeinsam mit seinen Kooperationspartnern Ansätze für eine gezielte Beschäftigtenqualifizierung entlang betrieblicher Produkt-/ Dienstleistungs- und Industrieumstellungen.

Das ZegdAM- auf einen Blick:

  • bietet Prozessmoderation, Beratung, Schulungen, Aufklärung, Begleitung, Vernetzung
  • Die Angebote des ZegdAM richten sich in erster Linie an Betriebs- und Personalräte, Vertrauensleute und Gewerkschaften.
  • entwickelt spezifische Beratungs- und Bildungsangebote gemeinsam mit den anfragenden Institutionen 

https://www.zegdam.com/

Digitalagentur Niedersachsen

Da Sie unsere Website ja bereits gefunden haben, konnten Sie sich möglicherweise schon einen Überblick unserer Angebote verschaffen. Hier noch einmal was wir genau tun: Die Digitalagentur Niedersachsen stellt seit Anfang 2019 Unterstützungsangebote für Förderung und Beratung bei einem zentralen Ansprechpartner dar – gebündelt und transparent in einem „One-Stop-Shop“. Durch die Integration vorangegangener Netzwerke, beispielsweise des Netzwerks Industrie 4.0 Niedersachsen und des Projektbüros Digital Niedersachsen, floss das bereits vorhandene Know-how bei der Gründung in die Digitalagentur ein. So konnten wir Synergieeffekte schaffen ohne Doppelstrukturen zu erzeugen.

Angebote der Digitalagentur Niedersachsen:

  • Hilfe bei der Vermittlung von Beratungs- und Unterstützungsangeboten
  • allgemeine Informationen
  • Veranstaltungsempfehlungen
  • Digitalberatungsmap Niedersachsen mit einer Übersicht vorhandener Angebote und Anlaufstellen zu Themen der Digitalisierung 

https://digitalagentur-niedersachsen.de/beratung/

Demografieagentur für die Wirtschaft

Die Demografieagentur für die Wirtschaft wurde als Beratungsgesellschaft von Arbeitgebern und Gewerkschaften gegründet. Ihr Ziel: Unternehmen bei der Bewältigung des demografischen Wandels und des sich immer schneller vernetzenden und digitalisierendem Arbeitsumfelds zu unterstützen. Ein besonderer Fokus liegt auf dem Erhalt der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit der älter werdenden Belegschaften unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedürfnisse – sowohl der Beschäftigten als auch der Unternehmen. Aus diesem Wechselspiel ergibt sich die besondere Notwendigkeit für eine sozialpartnerschaftliche Zusammenarbeit.

Angebote der Demografieagentur für die Wirtschaft:

  • ZukunftsFest 4.0 (Analyse und Auszeichnung)
  • unternehmensWert:Mensch plus (Lern- und Experimentierräume für digitale Lösungen)
  • Audit Zukunftsfähige Unternehmenskultur (Analyse, Begleitung und Auszeichnung)
  • WISKOM – Agilität in Wissen & Kompetenz (Beratung zum Thema Weiterbildung und Wissensmanagement) 

https://www.demografieagentur.de/

Mittelstand-Digital Zentren in Niedersachsen

In Niedersachsen existieren das Mittelstand-Digital Zentrum Hannover, das Mittelstand-Digital Zentrum Lingen.Münster.Osnabrück sowie das Mittelstand-Digital Zentrum Handwerk. Angeboten werden Dialoggespräche vor Ort als Erstberatung, kostenlose Schulungen und Veranstaltungen sowie Begleitung von Umsetzungsprojekten.

Das Mittelstand-Digital Zentrum Hannover ist am Produktionstechnischen Zentrum (PZH) der Leibniz Universität Hannover angesiedelt. Das Zentrum hilft mittelständischen Unternehmen, ihre Wettbewerbsfähigkeit im Kontext von Digitalisierung und Industrie 4.0 zu stärken. Die Angebote des vom Bund geförderten Zentrums sind für die Unternehmen kostenlos. Von der Hard- und Softwareentwicklung über Recht und Ökonomie, Energietransparenz bis hin zu Arbeit 4.0 und Selbststeuerung in Produktion und Logistik – Forschungsinstitute in Hannover, Bremen, Braunschweig, Oldenburg und Göttingen unterstützen Unternehmen mit gebündeltem Know-how.

Das Mittelstand-Digital Zentrum Lingen.Münster.Osnabrück unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen bei der Identifizierung und Umsetzung „datengetriebener Geschäftsmodelle“ und begleitet den Entwicklungsprozess. Die Experten des Zentrums befähigen kleine und mittelständische Unternehmen durch Workshops, Fachseminare, persönliche Orientierungsgespräche und Selbstlernangebote methodisch und fachlich dazu, zukunftssichere, datengetriebene Geschäftsmodelle und Strategien zu entwickeln oder bestehende an die Veränderungen anzupassen. Zudem helfen die Experten bei der Planung konkreter Digitalisierungsvorhaben und bieten eine Begleitung der Umsetzungsphase.

Das Mittelstand-Digital Zentrum Handwerk bietet für jeden Handwerksbetrieb praktische Informations-, Qualifikations- und Unterstützungsangebote, um die technischen und wirtschaftlichen Potenziale, die sich aus der digitalen Transformation ergeben, zu erschließen und Wettbewerbsvorteile für den handwerklichen Mittelstand zu sichern. Das erreichen wir, indem wir Handwerkbetriebe über die Chancen der Digitalisierung informieren, sie für die Herausforderungen sensibilisieren und zur Umsetzung eigener Digitalisierungsprojekt motivieren.

https://digitalagentur-niedersachsen.de/angebot-mittelstand-4-0-kompetenzzentren-in-niedersachsen/#:~:text=In%20Niedersachsen%20existieren%20das%20Mittelstand,Veranstaltungen%20sowie%20Begleitung%20von%20Umsetzungsprojekten.

Förderrichtlinie „Digitalisierung der Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie“: Projektskizzen können nicht mehr eingereicht werden

Die Fahrzeugbranche samt Hersteller und Zulieferer steht aktuell vor massiven Umbrüchen und einem unvergleichlichen Strukturwandel. Das Bundeswirtschaftsministerium hat im Rahmen des Konjunkturprogramms mit KoPa 35c einen milliardenschweren Betrag für die digitale Transformation von Fahrzeugherstellern und Zulieferindustrie bereitgestellt, um diesem Umbruch mit gewaltigen Anstrengungen und Investitionen begegnen zu können. Im Mittelpunkt des Programms steht die Digitalisierung der Produktion und aller anhängigen Prozesse. Ziel ist es, die Fahrzeugbranche durch die Digitalisierung so widerstandfähig zu gestalten, dass sie im Krisenfall weiter produzieren kann. Mit dem Programm werden vor allem transformationsrelevante Innovationen und Investitionen sowie Systeme mit unternehmensübergreifender Wertschöpfung unterstützt. Weiterhin sind milliardenschwere Investitionen in neue Konzepte, Verfahren und Produkte sowie in die Qualifizierung und in Produktionsanlagen vorgesehen.

Die Förderrichtlinie „Digitalisierung der Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie“ auf einen Blick:

  • Gefördert werden prozessorientierte Einzel- und Verbundprojekte, die signifikante Teile einer Wertschöpfungskette abdecken und sich beispielsweise mit digitalen und vernetzten Fertigungsprozessen, digitalen Zwillingen oder der Analyse von Fertigungs- und Nutzungsdaten beschäftigen.
  • Die Projekte müssen erkennbar zur Steigerung von Wettbewerbsfähigkeit, Effizienz, Resilienz etc. beitragen.
  • Die Förderrichtlinie richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Bezügen zur Fahrzeug- und Zulieferindustrie, mit Sitz, einer Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland sowie staatliche und nicht staatliche Hochschulen, Forschungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen und sonstige Einrichtungen mit FuE-Interesse.
  • Verbundprojekte müssen aus mindestens zwei Partnern bestehen. Die Beteiligung von Start-ups sowie KMUs ist ausdrücklich erwünscht und wird bei der Projektbegutachtung positiv berücksichtigt.
  • Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt.
  • Stichtage: 31.3., 30.6., 30.9., 31.12. (bis 31.12.2023)

 

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Textsammlungen/Industrie/zukunftsinvestitionen-fahrzeughersteller-zulieferindustrie.html

go-digital: Das Programm wird ab 01.01.2025 nicht mehr fortgeführt. Bewilligung noch bis einschließlich 31.12.2024 möglich

Das Programm go-digital wurde bis Mitte 2024 verlängert. Neben den Modulen „Digitalisierte Geschäftsprozesse”, „Digitale Markterschließung“ und „IT-Sicherheit“ unterstützt Sie das Förderprogramm jetzt auch zusätzlich in den zwei neuen Modulen „Digitalisierungsstrategie” und „Datenkompetenz”. Das BMWi hat dazu eine Reihe von kompetenten Beratungsunternehmen autorisiert, die Sie z.B. bei der Suche nach individuellen Lösungen für Ihren Online-Handel, die Digitalisierung Ihres Geschäftsalltags und den steigenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung unterstützen. Die Beratungsunternehmen übernehmen auch die Antragstellung für die Fördermittel, die Abrechnung und das Berichtswesen.

go-digital auf einen Blick:

  • Begleitung durch qualifizierte Berater
  • für KMU unter 100 Mitarbeiter
  • Module: Digitalisierungsstrategie, Digitalisierung von Geschäftsprozessen, Digitale Markterschließung, IT-Sicherheit und Datenkomptenz
  • 50 Prozent Zuschuss
  • maximal 30 Beratertage

Fördervoraussetzungen können im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel grundsätzlich noch bis einschließlich 31.12.2024 bewilligt werden. Die Umsetzung bewilligter Projekte ist bis in das Jahr 2025 hinein möglich.

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Digitale-Welt/foerderprogramm-go-digital.html

APITs Lab: Das APITs Lab endete am 30.06.2024, wurde jedoch teilweise von der Niedersachsen.Next Digitalagentur übernommen

Im Zuge der voranschreitenden Digitalisierung stehen Unternehmen vor großen Herausforderungen. Disruptive Innovationen fordern eine Auseinandersetzung mit bestehenden Geschäfts-, Produktions- und Distributionsprozessen. Um die Herausforderungen zu meistern, können Sie von der Erfahrung der Games-Branche profitieren. Das APITs Lab unterstützt Sie dabei. APITs steht für „Applied Interactive Technologies“ und bezeichnet Technologien aus den Bereichen Serious Games und Gamification. Das APITs Lab will Unternehmen das Know-how der Games-Branche zugänglich machen – sei es hinsichtlich intuitiver Nutzerführung, Gamification, Simulation oder der Nutzung komplexer Software. Dazu bringt es Entscheider*innen mittelständischer Unternehmen und Entwickler*innen zusammen.

Das APITs Lab auf einen Blick:

  • Expertise in intuitiver Nutzerführung, Gamification, Simulation und der Nutzung komplexer Software
  • neutrale und kostenlose Beratung
  • bietet unter anderem Vorträge, Showrooms oder auch Entwicklungsworkshops
  • ermittelt mit Ihnen Schritt für Schritt mögliche Entwicklungspotenziale
  • vermittelt Kontakte zu passenden Akteur*innen

Das APITs Lab endete am 30.06.2024. Niedersachsen.Next Digitalagentur hat Teile des APITs Lab (das ist ein Teil von Mittelstand-Digital Zentren in Niedersachsen) übernommen.

https://www.nordmedia.de/pages/apits_lab/index.html

Soziale Innovation

Das Förderprogramm „Soziale Innovation“ konzentriert sich auf innovative und übertragbare Projekte in den beiden Themenfeldern „Daseinsvorsorge“ und „Arbeitswelt im Wandel“. Dabei geht es zum einen um die Verbesserung und Sicherung des Zugangs zu Gesundheits- und Sozialdienstleistungen sowie zum anderen um die Anpassung von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden an die Änderungen in der Arbeitswelt. Es sollen unterschiedlichste inhaltliche, organisatorische und strukturelle Projekte gefördert werden, deswegen werden die Schwerpunkte bewusst offen gehalten. Die „Stellen für Soziale Innovation“ sind geschaffen worden, um (potenzielle) Projektträger bei der Entwicklung von Lösungsansätzen zu unterstützen und bei der Umsetzung zu begleiten, vor allem diejenigen, die noch unerfahren mit den Fördermöglichkeiten des Europäischen Sozialfonds (ESF) sind. Die Förderperiode 2021 bis 2027 startet 2022 mit einem neuen Förderaufruf. Insgesamt stehen für die kommenden Jahre 18,6 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung.

Das Förderprogramm „Soziale Innovation“ auf einen Blick:

  • für Projekte in Niedersachsen mit Start frühestens im März 2023
  • Projektdauer bis zu 36 Monate
  • thematische Schwerpunkte „Daseinsvorsorge: Zugang zu Gesundheits- und Sozialdienstleistungen“ oder „Arbeitswelt im Wandel“
  • 70 Prozent ESF-Förderung, 80 Prozent ESF-Förderung in der Region Lüneburg (Übergangsregion, ehemalige Bezirksregierung Lüneburg)
  • Rest (30 oder 40 Prozent): Kofinanzierung beispielsweise durch Eigenmittel, Stiftungsgelder oder kommunale Mittel
  • Gesamtkosten eines geförderten Projektes bis zu 750.000 Euro 

https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Projekte-f%C3%BCr-Soziale-Innovation.html#aufeinenblick

Connecting Europe Facility (CEF Digital)

Connecting Europe Facility ist eines der wichtigsten EU-Finanzierungsinstrumente zur Förderung von Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit durch gezielte Infrastrukturinvestitionen auf europäischer Ebene. Der digitale Strang CEF Digital trägt dazu bei, eine noch nie dagewesene Menge an Investitionen in eine sichere und nachhaltige Hochleistungsinfrastruktur zu unterstützen, insbesondere Gigabit- und 5G-Netze in der gesamten EU, um den digitalen Wandel in Europa zu unterstützen. Darüber hinaus wird die CEF Digital dazu beitragen, die Kapazität und Widerstandsfähigkeit der digitalen Backbone-Infrastrukturen in allen EU-Gebieten, insbesondere in den Regionen in äußerster Randlage, zu erhöhen. Das Budget für CEF Digital für die Förderungsperiode 2021-2027 beträgt 1.6 Mrd. Euro.  

  • Budgetplan: 800 Mio. Euro für 5G-Abdeckung, 389 Mio. Euro für Backbone Konnektivität für Digital Global Gateways, 142 Mio. Euro für 5G für Smart Communities, 100 Mio. Euro für Backbone-Netzwerke für europaweite Cloud-Verbünde
  • Zuschuss je nach Bereich unterschiedlich (30% bis 75%)
  • Stichtag nächster Call 13.02.2025 

https://hadea.ec.europa.eu/programmes/connecting-europe-facility_de

Digital Jetzt: Das Programm ist abgelaufen

Mit dem Förderprogramm „Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU“ fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bei der Digitalisierung sowie der Qualifizierung der Mitarbeitenden, um sie langfristig wettbewerbsfähig und zukunftsfest zu machen. Im Rahmen zweier Module können Zuschüssen von bis zu 70 Prozent beantragt werden. Das Modul 1 umfasst die Investition in digitale Technologien, also die Anschaffung von neuer Hard- und Software. Bei Modul 2 handelt es sich um die Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden zu Digitalthemen. Die Module 1 und 2 können auch kumulativ in Anspruch genommen werden. Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks sowie der freien Berufe mit 3 bis 499 Mitarbeitern und einer Betriebsstätte in Deutschland. Das Förderprogramm „Digital jetzt – Investionsförderung für KMU“ auf einen Blick:

  • Förderfähig sind nur Vorhaben, mit denen zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen wurde.
  • Voraussetzung für die Förderung ist die Vorlage eines Digitalisierungsplans
  • Die maximale Fördersumme im Detail:
    • für Einzelunternehmen bis zu 50.000 Euro
    • für Investitionen von Unternehmen in Wertschöpfungsketten und -netzwerken bis zu 100.000 Euro pro Antragsteller bei einer Förderquote von bis zu 50 Prozent.
  • Die minimale Fördersumme im Detail:
    • für Modul 1 17.000 Euro
    • für die gemeinsame Inanspruchnahme der beiden Module 17.000 Euro
    • für Modul 2 3.000 Euro
  • Die Förderquote wird zusätzlich nach Unternehmensgröße gestaffelt.
  • Projektträger des neuen Programms ist der DLR Projektträger. 

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/digital-jetzt.html

The Digital Europe Programme (DIGITAL) and European Digital Innovation Hubs (EDIH)

Das Programm DIGITAL soll helfen, die Herausforderungen des digitalen Wandels anzugehen und konzentriert sich darauf, Unternehmen, Bürgern und öffentlichen Verwaltungen digitale Technologien zugänglich zu machen. Dabei werden Projekte in fünf Schlüsselbereichen unterstützt: Supercomputing, künstliche Intelligenz, Cybersicherheit, fortgeschrittene digitale Kompetenzen und Gewährleistung einer breiten Nutzung digitaler Technologie in Wirtschaft und Gesellschaft (u.a. ermöglicht durch digitale Innovationszentren/Digital Innovation Hubs). Mit einem geplanten Gesamtbudget von 7.5 Milliarden Euro soll es den wirtschaftlichen Aufschwung beschleunigen und die digitale Transformation der europäischen Gesellschaft und Wirtschaft gestalten, wovon alle, insbesondere aber die kleinen und mittelständigen Unternehmen, profitieren. Das Programm ergänzt die Mittel, die im Rahmen anderer Programme zur Verfügung stehen (z.B. Horizon, Connecting Europe Facility, etc.).

 

  • Budgetplan: 2 Mrd. Euro für Supercomputing, 1.6 Mrd. Euro für Künstliche Intelligenz, 1.4 Mrd. Euro für Cypersicherheit, 500 Mio. Euro für fortgeschrittene digitale Kompetenzen, 1 Mrd. Euro für die Gewährleitung der breiten Nutzung digitaler Technologie in Wirtschaft und Gesellschaft
  • Kofinanzierung auf Grundlage der tatsächlich angefallenen Kosten: EU-Finanzierungssatz von 50% gilt für die förderfähigen Kosten der Maßnahmen, die während ihrer Laufzeit tatsächlich angefallen sind

https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/activities/digital-programme 

https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/activities/edihs

ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit

Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit (ERP: European Recovery Programme) ermöglicht innovativen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Inland eine zinsgünstige Finanzierung ihrer Vorhaben in Deutschland. Die Finanzierung erfolgt als zinsgünstiges Darlehen. Den Finanzierungspartnern wird dabei optional eine Haftungsfreistellung von 70 Prozent für Kredite angeboten. Kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Definition erhalten haftungsfreigestellte Kredite zu besonders günstigen Konditionen.

Der ERP-Digitalisierungskredit auf einen Blick

  • Angebot der KfW
  • Für Unternehmen bis 499 Mitarbeiter (Small-Mid-Caps)
  • Es müssen mindestens zwei aussagekräftige Jahresabschlüsse vorliegen.
  • bis zu 25 Millionen Euro
  • bis zu zehn Jahre Laufzeit
  • bis zu 70 Prozent Haftungsfreistellung der Hausbank möglich 

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Innovation/F%C3%B6rderprodukte/ERP-Digitalisierungs-und-Innovationskredit-(380-390-391)/

KMU-Fonds 2024

Der KMU-Fonds „Ideas Powered for business“ ist ein Finanzhilfeprogramm, das kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der EU helfen soll, ihre Rechte des geistigen Eigentums zu schützen. Der KMU-Fonds ist eine Initiative der Europäischen Kommission, die vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) durchgeführt. Der Schutz des geistigen Eigentums durch den KMU-Fond kann viele verschiedene Vermögenswerte abdecken, darunter Marken, Design, Patente und Pflanzensorte. Alle in der EU ansässigen KMU können eine Finanzhilfe beantragen. KMU-Fonds ist ein Rückerstattungsprogramm, bei dem Gutscheine beantragt werden können, die Zugang zu einer Teilerstattung der Gebühren bieten.  

  • Für alle in der EU ansässigen KMU (Inhaber, bevollmächtigte Angestellte oder externe Vertreter können einen Antrag stellen) 
  • Dauer: 22 Januar 2024 bis 6 Dezember 2024 
  • Limiterte Mittel – first come first serve 
  • erstattungsfähiger Höchstbetrag je KMU: 
    • 1350 Euro für Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem IP-Scan 
    • 1000 Euro für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Marken und Geschmacksmustern 
    • 3500 Euro für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Patenten 
    • 1500 Euro für den Antrag auf gemeinschaftlichen Sortenschutz
  • Gutscheine sind nach Erhalt zwei Monate gültig (Verlängerung kann beantragt werden)

https://www.euipo.europa.eu/de/discover-ip/sme-fund

 

InvestEU

Das Programm InvestEU mobilisiert zur Förderung einer nachhaltigen wirtschaftlichen Erholung erhebliche private und öffentliche Mittel und verschafft der EU dadurch die dringend benötigten langfristigen Finanzierungsmöglichkeiten. Einerseits erhalten Unternehmen in diesem Rahmen wichtige Unterstützung und zum anderen trägt es auch dazu bei, für politische Prioritäten (z.B. den digitalen Wandel) private Investitionen anzuschieben. InvestEU vereint die zahlreichen EU-Finanzierungsmittel, die derzeit zur Unterstützung von Investitionen in der EU zur Verfügung stehen, unter einem Dach und gestaltet somit die EU-Finanzierung von Investitionsprojekten in Europa einfacher, effizienter und flexibler. Es wird eine EU-Haushaltsgarantie in Höhe von 26.2 Milliarden Euro bereitgestellt und zusätzlich sollen dadurch öffentliche und private Investitionen im Wert von mehr als 372 Millliarden Euro mobilisiert werden. 

 

  • Unterstützung folgender Bereiche: 
  • Nachhaltige Infrastruktur: 9.9 Mrd. Euro 
  • Forschung, Innovation und Digitalisierung: 6.6 Mrd. Euro 
  • KMU: 6.9 Mrd. Euro 
  • Soziale Investitionen und Kompetenzen: 2.8 Mrd. Euro

https://www.eib.org/de/products/mandates-partnerships/investeu/index.htm

Innovative Arbeitswelten im Mittelstand: Ablauf der Förderrichtlinie zum 31.12.2024

Die Fördermaßnahme ist eingebettet in das Programm „Zukunft der Arbeit – Innovationen für die Arbeit von morgen“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Das Programm soll technologische und soziale Innovationen gleichermaßen voranzubringen und ist dabei speziell auf den Mittelstand ausgerichtet. Mit der Fördermaßnahme möchte das Bundesministerium die Arbeitswelten kleiner, mittlerer und mittelständischer Unternehmen mittels FuE-Vorhaben zukunftssicher zu gestalten. Dabei sollen technologische und organisatorische Innovationen gleichermaßen auf eine neue Qualität der Zusammenarbeit, der Kompetenzentwicklung bei den Beschäftigten und der Entstehung zukunftsfähiger Wertschöpfungssysteme einzahlen.

Das Förderprogramm „Innovative Arbeitswelten im Mittelstand“ auf einen Blick:

  • Antragsberechtigt im Rahmen von Verbundprojekten sind KMU und mittelständische Unternehmen (Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung weder mehr als 1.000 Beschäftigte noch einen Jahresumsatz von über 100 Millionen Euro aufweisen) sowie staatliche und nichtstaatliche Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen) und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
  • Voraussetzung für die Förderung ist grundsätzlich das Zusammenwirken mehrerer unabhängiger Partner zur Lösung gemeinsamer FuE-Aufgaben (Verbundprojekte). KMU und mittelständische Unternehmen müssen die Mehrheit der im Projekt geförderten Verbundpartner bilden.
  • Die Vorhaben sollen eine Laufzeit von zwei Jahren nicht überschreiten, wobei die betriebliche Implementierung spätestens zur Mitte der Projektlaufzeit erfolgen soll.
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, können mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten finanziert werden. Für KMU kann die Beihilfeintensität um 10 Prozent auf maximal 60 Prozent erhöht werden.
  • Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.

https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2023/11/2023-11-30-%C3%84nderungsbekanntmachungen-Forschung.html

Eurostars

Ziel von Eurostars ist es, die europäische Zusammenarbeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Forschungs- und Entwicklungsprojekten zu unterstützen. Dabei funktioniert Eurostars nach dem gleichen Prinzip wie die übergeordnete Initiative Eureka: Eurostars-Projekte sind technologieoffen und dienen zivilen Zwecken. Sie zielen auf die Entwicklung eines innovativen Produktes, Verfahrens oder einer Dienstleistung. Nach dem sogenannten „Bottom-up-Prinzip“ können die Projektinhalte von den teilnehmenden Partnern frei bestimmt werden. Die Förderung der deutschen Projektteilnehmer erfolgt aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Es handelt sich hierbei um eine Zuwendung (nicht zurückzuzahlende Förderung).

Das Förderprogramm „Eurostars“ auf einen Blick:  

  • Deutsche Partner eines Projektes erhalten zusammen eine Förderung von max. 500.000 Euro (KMU erhalten vorrangig eine Förderung ihrer Vorhaben) 
  • maximalen Projektlaufzeit: 3 Jahren 
  • Antragsberechtigt sind KMU sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, sofern sie mit mind. einem KMU kooperieren 

https://www.eurostars.dlr.de/de/1332.php

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bundesweites sowie technologie- und branchenoffenes Förderprogramm. Mit dem ZIM sollen die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nachhaltig unterstützt und damit ein Beitrag zu deren Wachstum verbunden mit der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen geleistet werden. Mittelständische Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die mit ihnen zusammenarbeiten, erhalten Zuschüsse für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zu neuen Produkten, technischen Dienstleistungen oder besseren Produktionsverfahren führen. Wesentlich für eine Bewilligung sind der technologische Innovationsgehalt sowie gute Marktchancen der geförderten FuE-Projekte. Das ZIM zielt auf mittelstandsgerechte Rahmenbedingungen und ist auf die Bedürfnisse von kleinen und mittelständischen Unternehmen ausgerichtet. Die Unternehmen können Forschung und Entwicklung als Einzelprojekte durchführen oder als Kooperationsprojekte mit Forschungseinrichtungen oder anderen Unternehmen. Darüber hinaus werden das Management und die Organisation von innovativen Unternehmensnetzwerken gefördert. Sowohl bei Kooperationsprojekten als auch bei Netzwerken unterstützt das ZIM auch internationale Partnerschaften.

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand auf einen Blick:

  • förderfähig sind Forschung und Entwicklung in Einzel- und Kooperationsprojekten sowie Innovationsnetzwerken
  • für Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten
  • maximal 50 Millionen Euro Umsatz oder 43 Millionen Euro Bilanzsumme
  • Zuschuss bis zu 55 Prozent

 

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Mittelstand/innovationsfinanzierung-zim.html

Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen (IFP)

Das Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen (IFP) unterstützt innovative Projekte mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss. Dazu gehören die Entwicklung neuer vermarktbarer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen, die eine deutschlandweite Neuheit darstellen.

Das Innovationsförderprogramm auf einen Blick:

  • Förderfähig sind Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, in deren Rahmen durch eigenes Personal ein hoher Entwicklungsanteil geleistet wird, um neue oder erheblich verbesserte, vermarktbare Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln
  • Förderung von Einzel-, Verbund- und Kooperationsvorhaben
  • nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 500.000 Euro
  • Die Zuschusshöhe beträgt bis zu 100% bei Forschungseinrichtungen

 

https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Innovationsf%C3%B6rderprogramm-f%C3%BCr-Forschung-und-Entwicklung-in-Unternehmen-(IFP).html#wichtigerhinweis

KMU-innovativ

In vielen Bereichen der Spitzenforschung sind kleine und mittlere Unternehmen Vorreiter des technologischen Fortschritts. Mit KMU-innovativ will das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Beantragung und Bewilligung von Fördermitteln für KMU vereinfachen. Ein zentraler Lotsendienst hilft in allen Fragen weiter, verbindliche Bearbeitungsfristen geben Planungssicherheit. Spitzenforschung bietet KMU die Chance, mit neuen Produkten und Prozessen erfolgreich im Markt zu bestehen. Bei der Erschließung neuer Märkte sind KMU besonders flexibel und schnell. Dies gilt gerade für neue Forschungsfelder, in denen Geschwindigkeit entscheidet. Die wichtigsten Impulse beispielsweise in den Bio- und Nanotechnologien kommen überwiegend aus mittelständischen Unternehmen. Auch in den Dienstleistungsbranchen sind es vor allem KMU, die in Forschung und Entwicklung investieren.

KMU-innovativ auf einen Blick:

  • Förderfähig sind industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben von KMU (verschiedene Module).
  • Kooperationsprojekte sind möglich
  • Zuschuss bis zu 50 Prozent
  • Schnelles Verfahren: Keine Bearbeitung von Skizze und Antrag dauert länger als insgesamt vier Monate

 

https://www.bmbf.de/bmbf/de/forschung/innovativer-mittelstand/kmu-innovativ/kmu-innovativ_node.html

Niedrigschwelliges Innovationsförderprogramm (nIFP)

Wenn kleine oder mittlere Unternehmen Ihre Marktchancen verbessern wollen, ist die Realisierung innovativer Vorhaben eine Möglichkeit dazu. Das niedrigschwellige Innovationsförderprogramm (nIFP) unterstützt die Entwicklung verbesserter oder neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen sowie neuer betrieblicher Ablauf- und Organisationsformen. Förderfähig sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Eintrag im Handelsregister oder im Sinne der Handwerksordnung) mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen. Gefördert werden Innovationsvorhaben, bei denen mithilfe eigener Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ein neues oder verbessertes vermarktbares Produkt, Produktionsverfahren oder eine entsprechende Dienstleistung entwickelt oder weiterentwickelt werden sollen, die jeweils den unternehmensbezogenen Stand der Technik übersteigen. Auch die Entwicklung und Umsetzung von Prozess- und Organisations-Innovationen, die auf Neuerungen oder Verbesserungen der hergestellten Güter und Dienstleistungen gerichtet sind, können gefördert werden, genau wie Ausgaben für die Anmeldung und Validierung von Patenten und gewerbliche Schutzrechten sowie Maßnahmen zur Markteinführung, wenn sie in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Innovationsvorhaben entstehen.

Das Niederschwelliges Innovationsförderprogramm (nIFP) auf einen Blick:

  • Förderfähig sind KMU und Handwerksunternehmen
  • Förderung anwendungsnaher niedrigschwelliger Entwicklungsvorhaben
  • Förderung verbesserter oder neuer Produkte, Produktionsverfahren, Dienstleistungen sowie neuer betrieblicher Ablauf- und Organisationsformen.
  • eigene Entwicklungsleistung ist notwendig
  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 35%, bei kleinen Unternehmen in der Übergangsregion bis zu 45 %“ und max. „200.000 Euro“. JEDOCH: „Übergangsregion für kleine Unternehmen maximal 45% der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 100.000 Euro 

https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Niedrigschwelliges-Innovationsf%C3%B6rderprogramm-f%C3%BCr-KMU-und-Handwerk-(nIFP).html#wasfoerdernwir

 

Horizon Europe/Horizont Europa

Horizont Europa ist das wichtigste Finanzierungsprogramm der EU für Forschung und Innovation mit einem Budget von 95.5 Milliarden Euro. Es fördert die die wissenschaftliche und technologische Exzellenz der EU und Stärkung des Europäischen Forschungsraumes (EFR). Es bewältigt politische Prioritäten und Herausforderungen, einschließlich des ökologischen und digitalen Wandels sowie der Ziele für nachhaltige Entwicklung. Das Programm soll die Nutzung von Innovationen verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit und die Beschäftigung stärken.

 

  • Budgetplan: 25.0 Mrd Euro für Wissenschaftsexzellenz, 53.5 Mrd. Euro für Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit, 13.6 Mrd. Euro für Innovatives Europa, 3.4 Mrd Euro für Ausweitung der Beteiligung und Stärkung des Europäischen Forschungsraumes
  • Europäischer Innovationsrat: Förderung bahnbrechender disruptiver Innovationen mit Expansionspotential, die für private Investoren zu riskant sind (70% der Mittel für KMU vorgesehen)
  • EU-Missionen: bessere Abstimmung der Forschungs- und Innovationstätigkeit der EU auf die Bedürfnisse der Gesellschaft und Bürger. Es gibt für Bereiche für die Durchführung von Missionen
    • Fünf Bereiche: Anpassung an Klimawandel (einschließlich gesellschaftlicher Veränderungen); Krebs; Gesunde Ozeane, Meere, Küsten- und Binnengewässer; Klimaneutrale und intelligente Städte; Bodengesundheit- und Lebensmittel
  • Open Science: obligatorische offener Zugang zu Veröffentlichungen und die Grundsätze der offenen Wissenschaft werden im gesamten Programm angewandt
  • Neuer Ansatz für Partnerschaften: Zielgerichtete und ehrgeizigere Partnerschaften mit der Industrie zur Unterstützung der politischen Ziele der EU

https://research-and-innovation.ec.europa.eu/funding/funding-opportunities/funding-programmes-and-open-calls/horizon-europe_de

    Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)

    Das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert innovative, nichttechnische Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Ziel ist es, kreative und neuartige Lösungen für aktuelle Herausforderungen in verschiedenen Zukunftsfeldern zu realisieren, wobei der Fokus auf der Originalität der Problemlösung liegt und nicht zwingend auf technologischen Innovationen.

    Details zum aktuellen Förderaufruf:

    Förderfähige Ansätze:

    1. Daten-Nutzung verbessern:
      Neue Ansätze für Daten aus Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung oder Kultur.
      Konzepte für Datasharing oder -pooling.
    2. KI-Ökosysteme:
      Entwicklung verantwortungsvoller Daten- und KI-Ökosysteme.
    3. KI-Anwendungen:
      Neue Nutzungsmöglichkeiten und Services, z. B. „AI for good“.
    4. Schulungs- und Bildungsangebote:
      Konzepte zur Qualifizierung von Fachkräften im Bereich KI und Datennutzung.
    5. Innovative Lösungen im KI-Kontext:
      Ideen für aktuelle Herausforderungen und zukunftsweisende Anwendungen.

    https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Innovation/igp.html

     

      Steuerliche Forschungszulage (FZulG)

      Die steuerliche Forschungsförderung unterstützt Unternehmen in Deutschland bei ihren Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (FuE) unabhängig von Größe, Branche oder Rechtsform. Begünstigt werden FuE-Vorhaben in den Bereichen Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Profitieren können alle steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland, einschließlich KMU, Start-ups und Großunternehmen.

      Förderumfang

      • Förderquote:
        25 % der förderfähigen Aufwendungen (KMU: 35 %).
      • Förderfähige Ausgaben:
        Arbeitslöhne, Auftragsforschung (bis zu 70 %), Eigenleistungen, Sachkosten.
      • Maximale Förderung:
        2,5 Mio. Euro pro Jahr (KMU: 3,5 Mio. Euro).

      Vorteile:

      • Einfaches, digitales Verfahren: Keine Vorerfahrungen notwendig.
      • Flexibilität: Themenoffen und zeitunabhängig beantragbar.
      • Kurze Bearbeitungszeit: Entscheidung innerhalb von maximal drei Monaten.
      • Besonderer Vorteil für KMU: Erhöhte Förderquote und vereinfachtes Verfahren.

      Wie funktioniert es?

      • Bescheinigung beantragen:
        Über das BSFZ-Antragsportal vor, während oder nach Abschluss des Projekts.
      • Forschungszulage beantragen:
        Beim Finanzamt bis zu vier Jahre nach dem Wirtschaftsjahr der förderfähigen Aufwendungen.

      https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/